UP|DATE Ausgabe 3|2016


Januar 26, 2017

Per 1. Januar 2016 wurde bei der direkten Bundessteuer die Begrenzung des Fahrtkostenabzugs bei Unselbstständigen auf CHF 3’000 pro Jahr eingeführt. Ein Teil der Kantone hat die Fahrtkosten ebenfalls begrenzt oder wird dies noch tun. Das hat auch Einfluss auf Konstellationen mit Geschäftsfahrzeugen. Vor allem das Ausstellen des Lohnausweises verdient in Zukunft besondere Aufmerksamkeit. Die Art der Deklaration wirkt sich direkt auf die Steuern des Arbeitnehmers aus.

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Betriebsferien

Sehr geehrte Kunden, Wegen Betriebsferien haben wir vom 23.12.201 bis 03.01.2020 geschlossen. Wir sind in dieser Zeit leider nicht für Sie erreichbar und bitten um Ihr Verständnis. Ab dem 06.01.2020 stehen wir Ihnen wieder mit vollem Einsatz zur Verfügung!

Wir wünschen erholsame und besinnliche Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Ihr L+A Treuhand Team

Finanzielle Führung von KMUs

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Wir freuen uns auf Sie!