UP|DATE 3|23
November 20, 2023
Reform AHV 21
Bezug von Freizügigkeitsleistungen wird eingeschränkt
Gesetzesrevision und Ausführungsbestimmungen zur Reform AHV 2021 gelten ab 1. Januar 2024. Damit tritt auch eine Änderung zum Bezug von Freizügigkeitsguthaben (2. Säule) in Kraft. Prüfen Sie jetzt Ihre Vorsorgesituation!