UP|DATE 3|22

Aktienrechtsrevision

Haftungsrisiken für Verwaltungsräte nehmen zu

Ab 1. Januar 2023 regelt das revidierte Aktienrecht die Bestimmungen zum Kapitalverlust und zur Überschuldung neu. Die Anforderungen an den Verwaltungsrat einer AG sowie die Gesellschafter einer GmbH werden strenger.

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