UP|DATE Ausgabe 3|2015
Dezember 15, 2015
Jahresende
Ein Klimaplan für die ganze Welt, das Pariser Abkommen ist unterzeichnet, jetzt beginnt die mühevolle Umsetzung (NZZ 14.12.2015). Tatsächlich haben auch wir mit der Klimaumsetzung manchmal etwas Mühe, wenn im Dezember Tagestemperaturen von 10° gemessen werden. Nur die innerstädtische Weihnachts-beleuchtung zeigt uns den bevorstehenden Jahreswechsel an. Dazu und für die kommenden Weihnachtstage wünschen wir Ihnen an dieser Stelle alles Gute.
Der UP|DATE – Leitartikel “Flexible Pensionierung“ unterstützt unseren Urs Appenzeller in der Umsetzung seiner Pläne für das kommende Jahr. Er wird sein Arbeitspensum ab dem 1. Januar 2016 auf 80 % reduzieren und die internen Belange in der Geschäftsleitung an Daniel Weber übergeben, welcher uns ab dem kommenden Jahr zu 100 % zur Verfügung stehen wird. Mit dieser Massnahme verstärken wir unsere Beratungskompetenz und leiten gleichzeitig eine gestaffelte Nachfolgeregelung ein, mit welcher die Weiter-gabe des erarbeiteten Knowhows über die nächsten Jahre garantiert ist. Zum Thema „Anhang mit neuen Rechnungslegungsrecht“ empfehlen wir Ihnen die Lektüre des entsprechenden Artikels. Richard Fischer, gleichzeitig Revisionsexperte unserer Schwester-Gesellschaft ConSinius Treuhand AG, steht Ihnen für alle diesbezüglichen Fragen wie auch für Fragen im Zusammenhang mit der Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen jederzeit gerne zur Verfügung.
Als Beilage zum UP|DATE erhalten Sie eine Übersicht über die am 1. Januar 2016 gültigen Sozialversicherungsbeiträge. Besonders erwähnen möchten wir die Anhebung des Maximallohns bei der obligatorischen Unfallversicherung sowie die Senkung des EO-Abzugs von 0.50 % auf 0.45 %, was vor allem im Bereich der EDV-Lohnbuchhaltung zu unverhältnismässig teuren Anpassungen führen wird.
Im Bereich der direkten Steuern ergeben sich insbesondere Änderungen im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Rechnungslegungsrechts. So haben selbständig Erwerbende ohne kaufmännische Buchführung inskünftig umfangreichere Unterlagen einzureichen als bisher. Wir werden Sie anlässlich der Erstellung Ihrer Steuererklärung 2015 über die Neuerungen informieren. Neu finden Sie im Wertschriftenverzeichnis einen Hinweis betreffend die ordnungsgemässe Deklaration von verrechnungssteuerpflichtigen Erträgen. Inskünftig wird eine Rückerstattung auch dann verweigert, wenn die Deklaration eines Zinsertrags oder einer Dividende einfach vergessen wurde. Die Begrenzung des Fahrtkostenabzugs auf Fr. 3‘000 sowie der neue Aus- und Weiterbildungsabzug von max. Fr. 12‘000 werden hingegen erst für die Steuerperiode 2016 Anwendung finden.
Abschliessend danken wir Ihnen für das uns auch 2015 wieder geschenkte Vertrauen und freuen uns auf neue Herausforderungen im kommenden Jahr.
Gerne wünschen Ihnen eine spannende Lektüre, frohe Festtage und einen guten Rutsch in ein neues 2016.
Ihr Team der L+A Steuerberatung & Treuhand AG